Ich habe mich spezialisiert!

Kein seriöser Anwalt wird heutzutage angesichts der kaum mehr überschaubaren Fülle von Gesetzen und Verordnungen noch guten Gewissens von sich behaupten können, er beherrsche alle Rechtsmaterien. Ich bin der Überzeugung, dass ein Rechtsanwalt seine Mandanten nur dann erfolgreich und zu deren Zufriedenheit vertreten kann, wenn er das größtmögliche Fachwissen hat. Das Arbeitsrecht ist so umfassend und komplex, dass ich mich im Interesse meiner Mandanten auf dieses Fachgebiet konzentriere.

Deshalb können Sie davon ausgehen, dass ich in meinem Spezialgebiet absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Neben meiner über die Jahre hinweg gewonnenen praktischen Erfahrung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen bin ich auch als Autorin und Herausgeberin zahlreicher arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen ständig gefordert, mein Wissen zu aktualisieren.

Aufgrund meiner arbeitsrechtlichen Kompetenz bin ich:

  • Herausgeberin des „AnwaltZertifkatOnline“ , einer arbeitsrechtlichen Fortbildungsveröffentlichung für Anwälte, bei juris (www.juris.de) (www.anwaltzertifikat.de)
  • Autorin im PraxisReport Arbeitsrecht, einer Veröffentlichung von juris (www.juris.de)
  • Herausgeberin des „BetriebsratsCheck“ (WEKA MEDIA Fachinformationsverlag)
  • langjährige Autorin der Fachzeitschrift „Steuerberater Woche“ des Dr. Otto-Schmidt-Verlag,
  • Herausgeberin des „Praxiskommentar BetrVG“ im WEKA MEDIA Fachinformationsverlag

Sie sind Arbeitgeber

Selbst in kleinsten Unternehmen stellt das Arbeitsrecht dem Unternehmer meist tückische Fallen.

Haben Sie in Ihren Arbeitsverträgen alles Notwendige geregelt?

Sie wollen einem Arbeitnehmer kündigen – vielleicht, weil sein Arbeitsplatz weggefallen ist. Aber wie soll die Kündigung aussehen? Was muss im Kündigungsschreiben stehen? Reicht es, wenn Sie dem kranken Arbeitnehmer die Kündigung faxen? Dürfen Sie einem kranken Arbeitnehmer kündigen? Dürfen Sie dem Arbeitnehmer jetzt schon ein Abfindungsangebot machen? Müssen Sie ihm eine Abfindung zahlen?
Reichen Ihre Kündigungsgründe aus, um die Kündigung zu rechtfertigen?

Oder Sie wollen einen neuen Arbeitnehmer einstellen – vielleicht nur befristet. Ist dies nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) so einfach möglich? Wie lang darf die Probezeit sein? Welche Auswirkungen hat das Ableisten eines Praktikums auf das sich anschließende Arbeitsverhältnis?

Diese und viele weitere Fragen tauchen bei er Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf.
Hätten Sie auf alle eine Antwort?
Möchten Sie erst vor Gericht erfahren, was Sie falsch gemacht haben? Solche „Erkenntnisse“ werden zumeist teuer erkauft … .

Sie sind Arbeitnehmer

Sie halten Ihren neuen Arbeitsvertrag in Händen. Darf Ihr Arbeitgeber sein Direktionsrecht tatsächlich in diesem Ausmaß regeln?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und wollen dagegen vorgehen. – Doch wie? Können Sie die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte verlangen? Müssen Sie klagen?

Ihr Lohn ist schon öfter verspätet oder gar nicht gezahlt worden? Können Sie die unterbliebene Weihnachtsgratifikation aus dem letzten Jahr noch nachfordern?

Sie haben die Kündigung erhalten und wollen Kündigungsschutzklage erheben? Wissen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben? Wer verhandelt die Abfindungssumme mit Ihrem Arbeitgeber? Reichen die Kündigungsgründe Ihres Arbeitgebers überhaupt aus, um Ihre Kündigung zu rechtfertigen?

Ihr Zeugnis enthält einige bedenkliche Formulierungen. Müssen Sie diese hinnehmen?

Sie haben Probleme am Arbeitsplatz und wollen sich einfach einmal über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten informieren?

Nur als informierter Arbeitnehmer können Sie frühzeitig Konflikte vermeiden und Ihr Recht einfordern.