Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Als Rechtsanwältin bin ich ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.
Ich vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher kenne ich die Interessen- und Rechtslage beider Seiten genau – sowohl in außergerichtlichen Abfindungs- und Vergleichsverhandlungen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Meine arbeitsrechtliche Beratungskompetenz gründet nicht nur auf diesem reichhaltigen praktischen Erfahrungsschatz, sondern auch auf einer breiten theoretischen Basis, die durch zahlreiche Veröffentlichungen in Büchern und Zeitschriften nachgewiesen wird.

Auf den folgenden Seiten lade ich Sie ein, mich und meine Kanzlei näher kennenzulernen.