Meine Philosophie

Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein sehr empfindsames Konstrukt, gebaut auf gegenseitiger Achtung und – hoffentlich – Wertschätzung, jedoch auch eingezwängt in ein Korsett von Vorschriften, Normen, betrieblichen Übungen und äußeren Zwängen. Gerät diese Beziehung aus dem Gleichgewicht, bedarf es vielfach der klaren Definition rechtlicher Positionen, die der Gegenseite mit aller Deutlichkeit klargemacht werden müssen.

Oftmals ist jedoch auch eine sensible und diskrete Annäherung an die Gegenseite erforderlich, um zu verhindern, dass durch das Einfordern von Rechtspositionen auf Dauer die weitere Zusammenarbeit vergiftet wird.

Dieses breite Spektrum an Handlungsmöglichkeiten dürfen Sie von mir erwarten.

Mein Ziel ist es, dass Sie sich von mir während der Bewältigung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme – möglicherweise in einer kritischen und vielleicht sogar existenziell bedrohlichen Zeit Ihres Lebens – optimal betreut fühlen.

Zögern Sie nicht, mich vor der Vereinbarung eines Termines telefonisch anszusprechen, um festzustellen, ob „die Chemie stimmt“.

Mandantenstruktur

Auf arbeitsrechtlichem Gebiet berate ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Denn nur der Umgang mit beiden Arbeitsvertragsparteien hilft, deren Positionen, Denkweisen und typische Verhaltensmuster zu erkennen und die eigene Strategie daran auszurichten.

Ich verhandle und vereinbare mit der Gegenseite den für Sie günstigsten Aufhebungsvertrag.

Ich erarbeite für Sie speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Arbeitsverträge.

Ich führe für Sie außergerichtliche Vergleichsverhandlungen.

Neben der arbeitsrechtlichen Beratung nehme ich auch Ihre Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten wahr.