Mein erster Beitrag im Rahmen dieser Seite befasst sich mit einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, bei dessen gesetzlicher Normierung der Gesetzgeber sicherlich noch nicht an die unzähligen Möglichkeiten des technischen Fortschritts, des Internets und insbesondere der Social Media Plattformen gedacht hat. Während Facebook für viele von uns schon fast ein „alter Hut“ ist, entdecken manche Arbeitgeber diese Plattform gerne als Möglichkeit, das eigene Unternehmen ins rechte Licht zu rücken, Fotos und News zu posten, aber auch, um Besucher der Seite oder Kunden zu eigenen Beiträgen zu animieren.