Edith Linnartz

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Großer Abgang mit schnellem Ende

So mancher Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber mit dem Trennungswunsch mittels Aufhebungsvertrag oder angedrohter Kündigung konfrontiert wird, träumt von seinem großen Abgang. Ein Arbeitnehmer in Baden-Württemberg hat seinen „Traum“ wahr werden lassen.

Das Arbeitszeugnis während des Kündigungsschutzprozesses

Während eines Kündigungsschutzprozesses wird die Geltendmachung des Arbeitszeugnisses gerne übersehen. Arbeitnehmer denken oft, dass sie das Arbeitszeugnis erst fordern können, wenn der Kündigungsschutzprozess beendet ist. Hierbei übersehen sie jedoch, dass die meisten Arbeitsverträge und nahezu alle Tarifverträge Ausschlussfristen enthalten, welche die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen an deren Geltendmachung innerhalb einer bestimmten Frist knüpfen.

Ein Laptop für die mobile Betriebsratsarbeit

Gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang u.a. sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen.

Die unwiderrufliche Freistellungserklärung

Ein Fall, wie ihn eigentlich nur das Leben schreiben kann, war vom LArbG Mainz1 zu entscheiden. Es ging um eine unwiderrufliche Freistellungserklärung, die im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages ausgesprochen wurde.

Und immer wieder das Bedauern am Ende des Zeugnisses

Die Situation ist bekannt: Am Ende des Arbeitsverhältnisses erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wie gewünscht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das jedoch so gar nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers entspricht und dieser daraufhin Nachbesserung des Zeugnisses verlangt, woraufhin der Arbeitgeber zwar nachbessert, jedoch nicht in dem gewünschten Umfang, woraufhin der Arbeitnehmer jetzt einen Anwalt einschaltet und dieser die gewünschten Änderungen unter Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte durchzusetzen versucht.

Achtung: AGG-Diskriminierung auch durch Stellenanzeige auf eBay-Kleinanzeigen möglich

Sie wollen einfach nicht von der Bildfläche verschwinden, und manche Arbeitgeber machen es Ihnen auch wirklich leicht. Gemeint sind die sog. „AGG-Hopper“, also Personen, die sich zum Schein auf eine Stellenanzeige bewerben, um unter Verstoß gegen das AGG abgelehnt zu werden und eine Entschädigung fordern zu können.

Die Reue nach dem Aufhebungsvertrag

Immer wieder kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und dann im Nachhinein mit den vereinbarten Konditionen nicht mehr einverstanden ist.

Vollmachtsurkunde zur Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist erforderlich?

Kann ein Mandant seinen Anwalt beauftragen, einen Anspruch, der aufgrund einer Ausschlussfrist zu verfallen droht, geltend zu machen, und vor allem: Benötigt der Anwalt diesen Zweck eine Originalvollmacht des Mandanten? Diese Frage scheint erst einmal unverfänglich. Aber es gibt den § 174 BGB, nach dem ein Schuldner die ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde erfolgte Geltendmachung eines Anspruchs zurückweisen kann.

Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

An dieser Stelle war schon lange nichts mehr von Berufsausbildungsverhältnissen zu lesen, was in erster Linie damit zusammenhängt, dass es wohl nicht allzu viele gerichtliche Auseinandersetzungen zu Kündigungen von Berufsausbildungsverhältnissen gibt, die dazu auch noch veröffentlicht werden.

Sexuelle Belästigung ist kein absoluter Kündigungsgrund

Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Jahre lang so sehr die körperliche Nähe dreier Kolleginnen sucht, dass diese versuchen, ihm auszuweichen; wenn er sie mehrfach am Oberschenkel oder am Gesäß berührt, sie umarmt oder bedrängend anstarrt – dann stellt dies doch eine sexuelle Belästigung dar, wegen derer der Arbeitgeber außerordentlich kündigen darf, oder?

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