Edith Linnartz

Kategorie: Blog Seite 2 von 8

Das BAG zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

Fortbildungsverträge, also Verträge, denen zufolge sich der Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er nach deren Abschluss vor Ablauf einer bestimmten Frist aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Obwohl solche Vereinbarungen grundsätzlich als zulässig angesehen werden, enthalten gerade Regelungen zur Bindungs- und zur Rückzahlungsfrist erhebliches Fehlerpotenzial für den Verwender einer solchen Klausel, somit in aller Regel für den Arbeitgeber.

Im Dschungel der Betriebsratswahl

Die ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsratswahl richtet sich nach einer Vielzahl, um nicht zu sagen einem nahezu undurchdringlichen Dschungel von Vorschriften, die von – in der Regel – juristischen Laien beachtet und umgesetzt werden müssen. Werden hierbei Fehler gemacht, ist die Betriebsratswahl anfechtbar oder schlimmstenfalls sogar nichtig.

Die außerordentliche Kündigung schwerbehinderter Menschen

Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Arbeitnehmer außerordentlich kündigen möchten, wissen in der Regel, dass sie das Integrationsamt einschalten müssen, das zunächst die Zustimmung zur Kündigung erteilen muss.

Die Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds bei veränderter Arbeitszeit

Wie ein Betriebsrat in einem Moment der unbedachten Wortwahl sein freigestelltes Mitglied um durchschnittlich 500 bis 600 Euro brutto pro Monat gebracht hat, zeigt eine Entscheidung des LArbG Erfurt1, die zwar in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden sein dürfte, die jedoch bei genauerem Hinsehen einen bitteren Beigeschmack hinterlässt.

Kein Dienstvertrag bei Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses

Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer. Sie haben normalerweise einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, der in der Regel kein Arbeitsvertrag ist. Entscheidend bei der Beurteilung der Frage, ob es sich nicht doch um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist jedoch letztlich, wie der Vertrag tatsächlich durchgeführt wird, und nicht, wie er im Vertrag bezeichnet wurde.

Die Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG: Darf man als Arbeitnehmer den Rechtsauskünften des Betriebsrats vertrauen?

Stellt sich ein arbeitsrechtliches (oder sonstiges) Problem, wird recht schnell das Internet zurate gezogen. Das ist zwar praktisch, doch Dr. Google ist meist kein zuverlässiger Berater. Und wie sieht es mit Rechtsauskünften von Betriebsräten aus? Betriebsratsmitglieder sind in der Regel ordentlich geschult und kontinuierlich fortgebildet. Und über grundsätzliche und nahezu alltägliche Rechtsfragen des individuellen Arbeitsrechts sollten sie ja eigentlich informiert sein, oder? Hiervon ging jedenfalls ein Arbeitnehmer in einem vom LArbG Hamm1 zu entscheidenden Fall aus.

Die Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG: Darf man als Arbeitnehmer den Rechtsauskünften des Betriebsrats vertrauen?

Stellt sich ein arbeitsrechtliches (oder sonstiges) Problem, wird recht schnell das Internet zurate gezogen. Das ist zwar praktisch, doch Dr. Google ist meist kein zuverlässiger Berater. Und wie sieht es mit Rechtsauskünften von Betriebsräten aus? Betriebsratsmitglieder sind in der Regel ordentlich geschult und kontinuierlich fortgebildet. Und über grundsätzliche und nahezu alltägliche Rechtsfragen des individuellen Arbeitsrechts sollten sie ja eigentlich informiert sein, oder? Hiervon ging jedenfalls ein Arbeitnehmer in einem vom LArbG Hamm1 zu entscheidenden Fall aus.

Die Sicherheit von E-Mails im Rechtsverkehr

E-Mails sind nicht sicher. Das ist nichts Neues und jeder Datenschutzbeauftragte kann hierzu einen langen Vortrag halten. E-Mails sind jedoch auch in anderer Weise nicht sicher. Sie stellen nämlich ohne besondere Vorkehrungen keinen zuverlässigen Versand einer Nachricht sicher. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf den Zugang von Willenserklärungen, wie das LArbG Köln1 in einem aktuellen Verfahren festgestellt hat.

Kündigung mittels WhatsApp bei Zustellungsvereitelung?

Wann hat es sich in Arbeitgeberkreisen endlich herumgesprochen, dass Kündigungen per WhatsApp nicht wirksam ausgesprochen werden können? Diese Frage haben sich sicherlich schon viele Kollegen gestellt, die einmal mehr mit einer per WhatsApp zugestellten Kündigung konfrontiert waren. Die „Freude“ über diesen Umstand variiert dann je nachdem, ob man den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer vertritt.

Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Arbeitszeugnisses

Welche Arbeitgeber schreibt schon gerne Arbeitszeugnisse? Jeder, der sich näher mit dieser Thematik beschäftigt, weiß, dass dies eine verantwortungsvolle Aufgabe ist, die – um dem Zeugnisempfänger gerecht zu werden – sorgfältige Kenntnisse der Materie, vor allem aber auch Zeit erfordert.

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