Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben es doch gut, oder? Sie müssen nicht mehr in Wechselschicht oder Rufbereitschaft, nachts oder an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, und auch ansonsten können Sie recht frei agieren – so die wohl gängige Ansicht der Kollegen. Dass sich Betriebsratsmitglieder im Fall ihrer vollständigen Freistellung auch leicht schlechterstellen können, zeigen eine Entscheidung des LArbG Erfurt1 sowie eine aktuelle Entscheidung des LArbG Frankfurt.2
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Wie lange kann ein Arbeitnehmer, der noch kein Zeugnis vom Arbeitgeber erhalten hat, seinen Zeugnisanspruch geltend machen? Enthält der diesbezügliche Arbeits- oder Tarifvertrag hierzu eine Ausschlussfrist, ist die Frage schnell beantwortet. Kann ein Arbeitnehmer andernfalls aber wirklich bis an die Grenze der Verjährung seinen Zeugnisanspruch durchsetzen?
Machen wir uns nichts vor: Jeder Beendigungsvergleich mit Abfindungsvereinbarung und jeder Aufhebungsvertrag stellen ein Risiko für den Arbeitnehmer dar, denn dieser geht hierbei immer in Vorleistung.
Manche Arbeitnehmer ärgern sich über den Ausgang der Betriebsratswahl; andere fechten die Betriebsratswahl direkt an. § 19 BetrVG regelt die Voraussetzungen der Wahlanfechtung.
Mittlerweile dürfte sich herumgesprochen haben, dass zur Wahrung von Ausschlussfristen die Ansprüche auch in Textform, also auch per E-Mail, geltend gemacht werden können. Dass dies jedoch äußerst risikobehaftet sein kann, zeigt ein Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2018.1
Manche Arbeitgeber unterschätzen die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung. Vor dem Ausspruch einer Kündigung geht der Blick des Arbeitgebers in der Regel zunächst zum Betriebs- bzw. Personalrat; die Schwerbehindertenvertretung wird bisweilen nur als Anhängsel betrachtet.
Um ein Gespräch heimlich aufzuzeichnen, benötigt man heutzutage keine James Bond-Spielereien mehr. Das Smartphone macht‘s möglich und liefert teilweise erstaunlich gute Ergebnisse, selbst wenn es nicht offen auf dem Tisch liegt.
Die Vollstreckung aus einer Verurteilung oder vergleichsweise eingegangenen Verpflichtung zu einer „ordnungsgemäßen Abrechnung“ wirft oftmals Probleme auf. Ist ein solcher Titel möglicherweise zu unbestimmt mit der Folge, dass eine Vollstreckung nicht möglich ist?
Oft sind es die kleinen Fragen des juristischen Lebens, die große Auswirkungen haben können.
Wie schnell hat jeder von uns schon einmal ein paar einleitende Sätze an das Gericht formuliert, nachdem endlich mit viel Mühe ein Vergleich zustande gekommen ist, der nunmehr im schriftlichen Verfahren geschlossen werden soll. § 278 Abs. 6 ZPO ist allerdings komplex und bietet mehrere Wege zum Vergleichsschluss.
Manchmal führen die Parteien auch nach erfolgreichem Abschluss eines Vergleichs den Streit noch fort, selbst wenn es nur um Bagatellen geht. Den Grund hierfür können Psychologen vermutlich besser beantworten als Juristen.