Stellt sich ein arbeitsrechtliches (oder sonstiges) Problem, wird recht schnell das Internet zurate gezogen. Das ist zwar praktisch, doch Dr. Google ist meist kein zuverlässiger Berater. Und wie sieht es mit Rechtsauskünften von Betriebsräten aus? Betriebsratsmitglieder sind in der Regel ordentlich geschult und kontinuierlich fortgebildet. Und über grundsätzliche und nahezu alltägliche Rechtsfragen des individuellen Arbeitsrechts sollten sie ja eigentlich informiert sein, oder? Hiervon ging jedenfalls ein Arbeitnehmer in einem vom LArbG Hamm1 zu entscheidenden Fall aus.
E-Mails sind nicht sicher. Das ist nichts Neues und jeder Datenschutzbeauftragte kann hierzu einen langen Vortrag halten. E-Mails sind jedoch auch in anderer Weise nicht sicher. Sie stellen nämlich ohne besondere Vorkehrungen keinen zuverlässigen Versand einer Nachricht sicher. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf den Zugang von Willenserklärungen, wie das LArbG Köln1 in einem aktuellen Verfahren festgestellt hat.
Wann hat es sich in Arbeitgeberkreisen endlich herumgesprochen, dass Kündigungen per WhatsApp nicht wirksam ausgesprochen werden können? Diese Frage haben sich sicherlich schon viele Kollegen gestellt, die einmal mehr mit einer per WhatsApp zugestellten Kündigung konfrontiert waren. Die „Freude“ über diesen Umstand variiert dann je nachdem, ob man den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer vertritt.
Welche Arbeitgeber schreibt schon gerne Arbeitszeugnisse? Jeder, der sich näher mit dieser Thematik beschäftigt, weiß, dass dies eine verantwortungsvolle Aufgabe ist, die – um dem Zeugnisempfänger gerecht zu werden – sorgfältige Kenntnisse der Materie, vor allem aber auch Zeit erfordert.
Viele Arbeitgeber möchten auf eine digitale Gehaltsabrechnung umstellen oder haben dies bereits getan. Ebenso aufwendig wie die technische Umsetzung ist es jedoch erfahrungsgemäß auch, die Arbeitnehmer für diesen Prozess zu gewinnen und sie entsprechend einzubinden. Manche Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie ihrer Verpflichtung zur Erteilung einer Lohnabrechnung durch die Bereitstellung der Lohnabrechnung in einem elektronischen Postfach, von welchem die Arbeitnehmer die Abrechnung abrufen können, nachgekommen sind.
„Was soll ich jetzt tun?“ – Diese Frage stellt sich nicht nur Arbeitnehmern, die im Verlauf ihres Arbeitslebens berufliche Entscheidungen treffen müssen. Diese Frage stellt sich bisweilen auch Arbeitgebern, die die Entdeckung machen, dass ein Arbeitnehmer eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung begangen hat.
Normalerweise möchten Arbeitgeber gute Mitarbeiter so lange wie möglich an ihr Unternehmen binden. Eine arbeitsvertragliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen ist daher grundsätzlich möglich. Ob jedoch eine Kündigungsfrist von drei Jahren zum Monatsende angemessen ist, hatte das BAG1 jüngst zu entscheiden.
Welche Anträge darf ein Rechtsanwalt in einem Kündigungsschutzverfahren stellen, zu dessen Durchführung er Prozesskostenhilfe für seinen Mandanten beantragt hat? Mit dieser Frage hatte sich das LArbG Hamm jüngst auseinanderzusetzen,
Kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kommt an Ausschlussfristen vorbei. Das Prinzip ist klar und dennoch tauchen immer wieder neue Fragen zum Thema auf. Wie ist – bei Geltung einer Ausschlussfrist – beispielsweise mit denjenigen Ansprüchen zu verfahren, die während eines
Müssen Rechtsanwalts-Assistentinnen eines Partners in einer international ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei selbstständig arbeiten bzw. ist die Attestierung selbstständigen Arbeitens in diesem Berufskreis im Arbeitszeugnis üblich? Darüber und um die Frage, ob bei der Beurteilung des Verhaltens der vorgesetzte Partner spezieller Erwähnung bedarf oder nicht, stritten die Parteien in einem vom LArbG Düsseldorf zu entscheidenden Fall.1