Edith Linnartz

Autor: Edith Linnartz Seite 3 von 8

Kündigung mittels WhatsApp bei Zustellungsvereitelung?

Wann hat es sich in Arbeitgeberkreisen endlich herumgesprochen, dass Kündigungen per WhatsApp nicht wirksam ausgesprochen werden können? Diese Frage haben sich sicherlich schon viele Kollegen gestellt, die einmal mehr mit einer per WhatsApp zugestellten Kündigung konfrontiert waren. Die „Freude“ über diesen Umstand variiert dann je nachdem, ob man den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer vertritt.

Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Arbeitszeugnisses

Welche Arbeitgeber schreibt schon gerne Arbeitszeugnisse? Jeder, der sich näher mit dieser Thematik beschäftigt, weiß, dass dies eine verantwortungsvolle Aufgabe ist, die – um dem Zeugnisempfänger gerecht zu werden – sorgfältige Kenntnisse der Materie, vor allem aber auch Zeit erfordert.

Gehaltsabrechnungen im digitalen Zeitalter

Viele Arbeitgeber möchten auf eine digitale Gehaltsabrechnung umstellen oder haben dies bereits getan. Ebenso aufwendig wie die technische Umsetzung ist es jedoch erfahrungsgemäß auch, die Arbeitnehmer für diesen Prozess zu gewinnen und sie entsprechend einzubinden. Manche Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie ihrer Verpflichtung zur Erteilung einer Lohnabrechnung durch die Bereitstellung der Lohnabrechnung in einem elektronischen Postfach, von welchem die Arbeitnehmer die Abrechnung abrufen können, nachgekommen sind.

Sofortige Unterschrift oder fristlose Kündigung – Ist das noch fair?

„Was soll ich jetzt tun?“ – Diese Frage stellt sich nicht nur Arbeitnehmern, die im Verlauf ihres Arbeitslebens berufliche Entscheidungen treffen müssen. Diese Frage stellt sich bisweilen auch Arbeitgebern, die die Entdeckung machen, dass ein Arbeitnehmer eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung begangen hat.

Unangemessene Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist in AGB auf drei Jahre

Normalerweise möchten Arbeitgeber gute Mitarbeiter so lange wie möglich an ihr Unternehmen binden. Eine arbeitsvertragliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen ist daher grundsätzlich möglich. Ob jedoch eine Kündigungsfrist von drei Jahren zum Monatsende angemessen ist, hatte das BAG1 jüngst zu entscheiden.

Prozesskostenhilfe auch für den allgemeinen Feststellungsantrag nach § 256 ZPO?

Welche Anträge darf ein Rechtsanwalt in einem Kündigungsschutzverfahren stellen, zu dessen Durchführung er Prozesskostenhilfe für seinen Mandanten beantragt hat? Mit dieser Frage hatte sich das LArbG Hamm jüngst auseinanderzusetzen,

Keine Wahrung der Ausschlussfrist bei Urlaubsabgeltungsansprüchen durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kommt an Ausschlussfristen vorbei. Das Prinzip ist klar und dennoch tauchen immer wieder neue Fragen zum Thema auf. Wie ist – bei Geltung einer Ausschlussfrist – beispielsweise mit denjenigen Ansprüchen zu verfahren, die während eines

Erwähnung selbstständiger Arbeitsweise von Rechtsanwalts-Assistentinnen im Arbeitszeugnis?

Müssen Rechtsanwalts-Assistentinnen eines Partners in einer international ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei selbstständig arbeiten bzw. ist die Attestierung selbstständigen Arbeitens in diesem Berufskreis im Arbeitszeugnis üblich? Darüber und um die Frage, ob bei der Beurteilung des Verhaltens der vorgesetzte Partner spezieller Erwähnung bedarf oder nicht, stritten die Parteien in einem vom LArbG Düsseldorf zu entscheidenden Fall.1

Wann ist ein Arbeitszeugnis ordnungsgemäß? Oder: Enthält mein Zeugnis einen Geheimcode?

Viele Arbeitnehmer vermuten in ihrem Arbeitszeugnis versteckte Botschaften und Geheimcodes des Arbeitgebers. Selbst in formellen Mängeln des Arbeitszeugnisses oder darin enthaltenen Rechtschreibfehlern wittern sie bisweilen unzulässige Geheimzeichen.

Der Gegenstandswert einer Kündigung bei einem Arbeitsverhältnis von kurzer Dauer

Der Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage beträgt „die Vergütung für ein Vierteljahr**, es sei denn unter Auslegung des Klageantrags und der Klagebegründung ist nur ein Fortbestand des Arbeitsverhältnisses von unter 3 Monaten im Streit (dann entsprechend geringerer Wert).“ – So lautet der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 09.02.2018.

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