Ein Fall, wie ihn eigentlich nur das Leben schreiben kann, war vom LArbG Mainz1 zu entscheiden. Es ging um eine unwiderrufliche Freistellungserklärung, die im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages ausgesprochen wurde.
Die Situation ist bekannt: Am Ende des Arbeitsverhältnisses erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wie gewünscht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das jedoch so gar nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers entspricht und dieser daraufhin Nachbesserung des Zeugnisses verlangt, woraufhin der Arbeitgeber zwar nachbessert, jedoch nicht in dem gewünschten Umfang, woraufhin der Arbeitnehmer jetzt einen Anwalt einschaltet und dieser die gewünschten Änderungen unter Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte durchzusetzen versucht.
Sie wollen einfach nicht von der Bildfläche verschwinden, und manche Arbeitgeber machen es Ihnen auch wirklich leicht. Gemeint sind die sog. „AGG-Hopper“, also Personen, die sich zum Schein auf eine Stellenanzeige bewerben, um unter Verstoß gegen das AGG abgelehnt zu werden und eine Entschädigung fordern zu können.
Immer wieder kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und dann im Nachhinein mit den vereinbarten Konditionen nicht mehr einverstanden ist.
Kann ein Mandant seinen Anwalt beauftragen, einen Anspruch, der aufgrund einer Ausschlussfrist zu verfallen droht, geltend zu machen, und vor allem: Benötigt der Anwalt diesen Zweck eine Originalvollmacht des Mandanten? Diese Frage scheint erst einmal unverfänglich. Aber es gibt den § 174 BGB, nach dem ein Schuldner die ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde erfolgte Geltendmachung eines Anspruchs zurückweisen kann.
An dieser Stelle war schon lange nichts mehr von Berufsausbildungsverhältnissen zu lesen, was in erster Linie damit zusammenhängt, dass es wohl nicht allzu viele gerichtliche Auseinandersetzungen zu Kündigungen von Berufsausbildungsverhältnissen gibt, die dazu auch noch veröffentlicht werden.
Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Jahre lang so sehr die körperliche Nähe dreier Kolleginnen sucht, dass diese versuchen, ihm auszuweichen; wenn er sie mehrfach am Oberschenkel oder am Gesäß berührt, sie umarmt oder bedrängend anstarrt – dann stellt dies doch eine sexuelle Belästigung dar, wegen derer der Arbeitgeber außerordentlich kündigen darf, oder?
Fortbildungsverträge, also Verträge, denen zufolge sich der Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er nach deren Abschluss vor Ablauf einer bestimmten Frist aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Obwohl solche Vereinbarungen grundsätzlich als zulässig angesehen werden, enthalten gerade Regelungen zur Bindungs- und zur Rückzahlungsfrist erhebliches Fehlerpotenzial für den Verwender einer solchen Klausel, somit in aller Regel für den Arbeitgeber.
Die ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsratswahl richtet sich nach einer Vielzahl, um nicht zu sagen einem nahezu undurchdringlichen Dschungel von Vorschriften, die von – in der Regel – juristischen Laien beachtet und umgesetzt werden müssen. Werden hierbei Fehler gemacht, ist die Betriebsratswahl anfechtbar oder schlimmstenfalls sogar nichtig.
Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Arbeitnehmer außerordentlich kündigen möchten, wissen in der Regel, dass sie das Integrationsamt einschalten müssen, das zunächst die Zustimmung zur Kündigung erteilen muss.